Ballonsport ist Teamsport

Die Fahrt eines Ballons geht immer einher mit der Fahr eines Verfolgerfahrzeugs, das in der Regel den Anhänger zieht, in dem das Luftfahrzeug aufbewahrt wird. Vor dem Start werden die Hülle und der Korb, der wiederum die Gasflaschen und andere wichtige Utensilien für die Luftfahrt enthält ausgepackt, zusammengesetzt und dann für den Start vorbereitet. Alle helfen dabei zusammen. Nachdem der Ballon abgehoben hat und seine Reise von 1 bis 2 Stunden antritt (bei manchen Fahrten auch länger und bei Fahrten mit Gasballons sowieso viel länger), räumt die Bodencrew alle zurückgelassenen Utensilien in den Anhänger und beginnt die Verfolgung des Luftfahrzeugs und seiner Besatzung. Mit Funk oder auch dem Mobiltelefon bleibt die Bodencrew mit der Crew in Luftfahrzeug in Verbindung. Nach der Landung wird der Ballon wieder abgebaut und in den Anhänger verstaut. Damit endet die Ballonfahrt eigentlich erst richtig.

Ein Ballonteam besteht also immer aus einem im Ballon fahrenden Teil und dem oder den Verfolger(n). Dabei müssen die Verfolger*innen natürlich auch über die rechtlichen Situation mit den Anhängern informiert sein. Der Verein hat auch eine Versicherung für die Verfolgertätigkeit abgeschlossen. Ohne Verfolger geht es also nicht beim Ballonsport.

Rechtliche Situation bezüglich Anhänger

Klasse B

Mit der Führerscheinklasse B sind Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.

KlasseB

Klasse B96

Mit dieser Führerscheinklasse darf die Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse betragen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.

KlasseB96

Klasse BE

Mit der Führerscheinklasse BE besitzen, dürfen alle Einachsanhänger und Tandemachser bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen.

Klasse 3

Mit der Führerscheinklasse 3 sind Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht erlaubt, ausgenommen Drehschemelanhänger.